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Famous Jamie of Sunset Paradise
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Von einem der auszog, einen Welpen von der Schweiz nach Deutschland einzuführen
Es war einmal eine Familie, die sich entschlossen hatte, einen Welpen bei einer Zucht in der Schweiz zu kaufen. Nun lebte diese Familie aber in Deutschland, das ja der Europäischen Union angehört, während das kleine tapfere Völkchen der Schweizer sich bislang erfolgreich der Aufnahme in die EU widersetzt hatte.
Daher haben die EU-Mitgliedsstaaten allerlei Schwierigkeiten und Hürden im Grenzverkehr zwischen ihnen und der Schweiz eingerichtet. Nun, sooo hoch sind die Hürden nicht, wenn man einen erwachsenen Hund einführen will, genügt der EU-Heimtierpass mit eingetragener gültiger Tollwut-Impfung und ein Transponderchip zur Identifizierung des Hundes (der Katze, des Frettchens, denn nur für diese drei gilt die Erleichterung).
Will man aber einen Welpen einführen, der jünger ist als drei Monate und daher noch keine TW-Impfung hat, lässt sich die EU - hier vertreten durch Deutschland - ein paar nette Stolpersteine einfallen ...
Der Familienvater wollte sich also um die behördliche Seite des Welpenkaufs kümmern und setzte eine förmliche, aber sehr freundliche eMail auf mit der Frage nach den veterinär-technischen Anforderungen an eine Welpeneinfuhr. Diese Mail war bestimmt für das für den Wohnort zuständige Veterinäramt in Aschaffenburg.
Aufgrund eines Blackouts schickte der künftige Welpenbesitzer diese Mail versehentlich aber an einen Bekannten von der Rettungshundestaffel, der hauptberuflich Amtstierarzt ist, allerdings im Main-Kinzig-Kreis in Hessen.
Dieser las die Mail, wunderte sich über ihre förmliche Sprache, machte sich aber trotzdem sogleich an die Arbeit und versuchte, die Fragen zu klären. Zwecks weiterer und abschließender Behandlung leitete er die Mail an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz weiter, wo sich eine Sachbearbeiterin der Angelegenheit annahm.
Diese wandte sich an dann direkt an den Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer mit einigen Fragen zur Verbringung und Gestellung des subadulten Caniden.
Der Familienvater beantwortete die Fragen schnell, ehrlich und freundlich, wie es so seine Art ist. Die Sachbearbeiterin antwortete ebenso prompt wie freundlich, wies aber darauf hin, dass sie nicht zuständig sei, da der Welpe über Baden-Württemberg eingeführt würde, daher die zuständige Grenzkontrollstelle die in Weil am Rhein und darum eine Einfuhrgenehmigung des Regierungspräsidiums in Freiburg erforderlich sei.
Da sie eine überaus freundliche Sachbearbeiterin war, hatte sie mit den Kollegen dort bereits gesprochen und die Familienvater-Mail dorthin weitergeleitet.
Nur zwei Tage später meldete sich die zuständige Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen und stellte nun ihrerseits einige Fragen zur Verbringung und Gestellung des subadulten Caniden. Gleichzeitig schickte sie ein behördliches Merkblatt zum Thema "Einfuhrbedingungen/Auflagen für die Einfuhr von Welpen aus der Schweiz", aus welchem hervorging, welche Auflagen der Familienvater, der Züchter und der Schweizer Amtstierarzt zu erfüllen haben und welche Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse die für den künftigen Welpen-Wohnort zuständige Veterinärbehörde in Aschaffenburg hat.
Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer erzählte dieser ebenfalls überaus freundlichen und hilfsbereiten Sachbearbeiterin von den Plänen der Familie hinsichtlich des Welpenkaufs und der Absicht, den Welpen samstags nach Deutschland einzuführen. Nun gab sie aber zu bedenken, dass eine Einfuhr an einem Samstag eventuell gar nicht möglich sei, da die Grenzkontrollstelle in Weil am Rhein nur von Montag bis Freitag mit einem Veterinär besetzt ist. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer könne aber mal bei der Grenzkontrollstelle anrufen und weitere Auskünfte erbitten.
Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer tat wie ihm geheißen und rief bei der Grenzkontrollstelle in Weil am Rhein an. Leider lief nur der Anrufbeantworter, der mitteilte, dass man jetzt den Anruf nicht entgegennehmen könne. Der Anrufer, insbesondere wenn er zukünftiger Welpenbesitzer sei, könnte aber den voraussichtlichen Termin des Grenzübertrittes hier hinterlassen, man wisse dann ja Bescheid. Bei Unklarheiten würde man zurückrufen ...
Der Rückruf erfolgte nie und bei mehreren Versuchen an zwei Tagen war die Grenzkontrollstelle für den Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer nicht erreichbar ...
Nun war aber der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer mit den Segnungen des Internet und besonders Google gut vertraut und fand bei einer Recherche schnell die Ansprechpartner beim Landkreis Lörrach, hier beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Der erste genannte Ansprechpartner, der von 08:00h bis 12:30h erreichbar sein sollte, ging zwischen 11:00h und 11:30h aber nicht ans Telefon.
Der zweite Ansprechpartner meldete sich gleich und so konnte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer sein Anliegen formulieren, insbesondere das Problem mit der an Samstagen veterinärmäßig unbesetzten Grenzkontrollstelle.
Da auch dieser Sachbearbeiter überaus freundlich und zuvorkommend war, warf er einen Blick in den Dienstplan und teilte mit, dass an dem betreffenden Samstag die Kollegin Sowieso Dienstbereitschaft habe, diese sei aber derzeit in Urlaub. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer könne diese aber am Montag anrufen, am besten gleich Morgens. Möglicherweise erkläre sie sich ja bereit, den Welpen an dem betreffenden Samstag Vormittag einer tierärztlichen Untersuchung und Begutachtung nach dem Bundestierseuchengesetz zu unterziehen.
Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer entschloss sich aber kurzerhand, der Dame eine Mail zu schicken, da sie diese vielleicht vor Dienstbeginn am Montag sehen könnte.
Gedacht, getan, der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer setzte erneut eine förmliche, aber sehr freundliche eMail auf mit der Frage aller Fragen.
Kurz nachdem er sie abgeschickt hatte, kam die Mail zurück. Der Postmaster des Mailservers des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erkannte die Empfängeradresse nicht an und behauptete "No such user".
Bei genauem Hinsehen erkannte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer, dass bei der Angabe der Mailadresse der am Welpen-Einfuhr-Samstag diensthabenden Veterinärin auf der Internetseite des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung offenbar ein Buchstabendreher passiert war. Er korrigierte also die Mailadresse und sandte die Mail erneut ab.
Nach nur wenigen Minuten wurde auch deren Annahme vom Postmaster des Mailservers des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mit der Behauptung "No such user" verweigert.
Fortsetzung unter EU-Wunderland, 2 ...
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