Von einem der auszog, einen Welpen von der Schweiz nach Deutschland einzuführen
Teil 1

Es war einmal eine Familie, die sich entschlossen hatte, einen Welpen bei einer Zucht in der Schweiz zu kaufen. Nun lebte diese Familie aber in Deutschland, das ja der Europäischen Union angehört, während das kleine tapfere Völkchen der Schweizer sich bislang erfolgreich der Aufnahme in die EU widersetzt hatte. Daher haben die EU-Mitgliedsstaaten allerlei Schwierigkeiten und Hürden im Grenzverkehr zwischen ihnen und der Schweiz eingerichtet. Nun, sooo hoch sind die Hürden nicht, wenn man einen erwachsenen Hund einführen will, genügt der EU-Heimtierpass mit eingetragener gültiger Tollwut-Impfung und ein Transponderchip zur Identifizierung des Hundes (der Katze, des Frettchens, denn nur für diese drei gilt die Erleichterung). Will man aber einen Welpen einführen, der jünger ist als drei Monate und daher noch keine TW-Impfung hat, lässt sich die EU - hier vertreten durch Deutschland - ein paar nette Stolpersteine einfallen ...

Der Familienvater wollte sich also um die behördliche Seite des Welpenkaufs kümmern und setzte eine förmliche, aber sehr freundliche eMail auf mit der Frage nach den veterinär-technischen Anforderungen an eine Welpeneinfuhr. Diese Mail war bestimmt für das für den Wohnort zuständige Veterinäramt in Aschaffenburg. Aufgrund eines Blackouts schickte der künftige Welpenbesitzer diese Mail versehentlich aber an einen Bekannten von der Rettungshundestaffel, der hauptberuflich Amtstierarzt ist, allerdings im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Dieser las die Mail, wunderte sich über ihre förmliche Sprache, machte sich aber trotzdem sogleich an die Arbeit und versuchte, die Fragen zu klären. Zwecks weiterer und abschließender Behandlung leitete er die Mail an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz weiter, wo sich eine Sachbearbeiterin der Angelegenheit annahm. Diese wandte sich an dann direkt an den Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer mit einigen Fragen zur Verbringung und Gestellung des subadulten Caniden.

Der Familienvater beantwortete die Fragen schnell, ehrlich und freundlich, wie es so seine Art ist. Die Sachbearbeiterin antwortete ebenso prompt wie freundlich, wies aber darauf hin, dass sie nicht zuständig sei, da der Welpe über Baden-Württemberg eingeführt würde, daher die zuständige Grenzkontrollstelle die in Weil am Rhein und darum eine Einfuhrgenehmigung des Regierungspräsidiums in Freiburg erforderlich sei. Da sie eine überaus freundliche Sachbearbeiterin war, hatte sie mit den Kollegen dort bereits gesprochen und die Familienvater-Mail dorthin weitergeleitet.

Nur zwei Tage später meldete sich die zuständige Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen und stellte nun ihrerseits einige Fragen zur Verbringung und Gestellung des subadulten Caniden. Gleichzeitig schickte sie ein behördliches Merkblatt zum Thema "Einfuhrbedingungen/Auflagen für die Einfuhr von Welpen aus der Schweiz", aus welchem hervorging, welche Auflagen der Familienvater, der Züchter und der Schweizer Amtstierarzt zu erfüllen haben und welche Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse die für den künftigen Welpen-Wohnort zuständige Veterinärbehörde in Aschaffenburg hat.

Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer erzählte dieser ebenfalls überaus freundlichen und hilfsbereiten Sachbearbeiterin von den Plänen der Familie hinsichtlich des Welpenkaufs und der Absicht, den Welpen samstags nach Deutschland einzuführen. Nun gab sie aber zu bedenken, dass eine Einfuhr an einem Samstag eventuell gar nicht möglich sei, da die Grenzkontrollstelle in Weil am Rhein nur von Montag bis Freitag mit einem Veterinär besetzt ist. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer könne aber mal bei der Grenzkontrollstelle anrufen und weitere Auskünfte erbitten. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer tat wie ihm geheißen und rief bei der Grenzkontrollstelle in Weil am Rhein an. Leider lief nur der Anrufbeantworter, der mitteilte, dass man jetzt den Anruf nicht entgegennehmen könne. Der Anrufer, insbesondere wenn er zukünftiger Welpenbesitzer sei, könnte aber den voraussichtlichen Termin des Grenzübertrittes hier hinterlassen, man wisse dann ja Bescheid. Bei Unklarheiten würde man zurückrufen ...

Der Rückruf erfolgte nie und bei mehreren Versuchen an zwei Tagen war die Grenzkontrollstelle für den Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer nicht erreichbar ...

Nun war aber der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer mit den Segnungen des Internet und besonders Google gut vertraut und fand bei einer Recherche schnell die Ansprechpartner beim Landkreis Lörrach, hier beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Der erste genannte Ansprechpartner, der von 08:00h bis 12:30h erreichbar sein sollte, ging zwischen 11:00h und 11:30h aber nicht ans Telefon. Der zweite Ansprechpartner meldete sich gleich und so konnte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer sein Anliegen formulieren, insbesondere das Problem mit der an Samstagen veterinärmäßig unbesetzten Grenzkontrollstelle. Da auch dieser Sachbearbeiter überaus freundlich und zuvorkommend war, warf er einen Blick in den Dienstplan und teilte mit, dass an dem betreffenden Samstag die Kollegin Sowieso Dienstbereitschaft habe, diese sei aber derzeit in Urlaub. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer könne diese aber am Montag anrufen, am besten gleich Morgens. Möglicherweise erkläre sie sich ja bereit, den Welpen an dem betreffenden Samstag Vormittag einer tierärztlichen Untersuchung und Begutachtung nach dem Bundestierseuchengesetz zu unterziehen.

Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer entschloss sich aber kurzerhand, der Dame eine Mail zu schicken, da sie diese vielleicht vor Dienstbeginn am Montag sehen könnte. Gedacht, getan, der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer setzte erneut eine förmliche, aber sehr freundliche eMail auf mit der Frage aller Fragen.

Kurz nachdem er sie abgeschickt hatte, kam die Mail zurück. Der Postmaster des Mailservers des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erkannte die Empfängeradresse nicht an und behauptete "No such user".

Bei genauem Hinsehen erkannte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer, dass bei der Angabe der Mailadresse der am Welpen-Einfuhr-Samstag diensthabenden Veterinärin auf der Internetseite des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung offenbar ein Buchstabendreher passiert war. Er korrigierte also die Mailadresse und sandte die Mail erneut ab.

Nach nur wenigen Minuten wurde auch deren Annahme vom Postmaster des Mailservers des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mit der Behauptung "No such user" verweigert.

Teil 2

Am Wochenende passierte natürlich nichts. Dem Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer blieb nichts anderes übrig, als abzuwarten und zu hoffen, dass sich alles zum Guten wenden würde.

Am Montag Vormittag fasste sich unser Familienvater und zukünftiger Welpenbesitzer ein Herz, griff zum Telefon und rief die betreffende Veterinärin an. Was sollte passieren? Mehr als "Nein, wo denken Sie hin, ich hasse Golden Retriever!" konnte sie ja nicht sagen ...

Aber weit gefehlt, Frau Sowieso vom Landkreis Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, stellte sich als äußerst freundlich, umgänglich, hilfsbereit und überaus Golden-geneigt heraus. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer unterhielt sich blendend mit ihr, die Zeit verging wie im Fluge und kurz vor Ende des Gespräches erwähnte sie, dass sich der Dienstplan geändert habe und sie nicht an dem betreffenden Samstag Bereitschaftsdienst hätte, sondern vielmehr ein Kollege von ihr, Herr Dr. Soundso ... sie würde ihn gleich fragen, ob er die Einfuhr des Welpen am an und für sich dienstfreien Samstag übernehmen würde. Sie riefe gleich zurück.

Und tatsächlich, kaum eine halbe Stunde später rief die wackere Veterinärin zurück. Leider war ihre Nachricht vernichtend: Dr. Soundso hatte die samstägliche Übernahme der Helvetia-Welpen-Einfuhr glatt abgelehnt! Sie hatte sogar eine Kollegin gefragt, die zwar am Samstag ebenfalls dienstfrei habe, aber in Weil wohne und nur 10 Minuten Autofahrt zur Grenzkontrollstelle habe. Leider war diese Kollegin an diesem Samstag aus privaten Gründen nicht verfügbar. Sie selbst, also Frau Sowieso, sei an diesem Wochenende auf einem Seminar (daher die Dienstplan-Änderung) ...

Das wars. Unser tapferer Familienvater und zukünftiger Welpenbesitzer sah seinen Traum von der Einfuhr des Welpen an einem Samstag zerstört. Zerplatzt wie eine Seifenblase ... Er würde einen Riesenakt stemmen müssen, Urlaub nehmen, irgendwie seine Kinder versorgen, um eben am Donnerstag Abend in die Schweiz zu fahren (sich also quasi dort selbst zu importieren), um am darauf folgenden Freitag die Welpen-Einfuhr nach Deutschland zu erledigen.

Die freundliche Frau Sowieso vom Landkreis Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatte ihn informiert, dass am Freitag schon mit kilometerlangen Staus an der Abfertigung zu rechnen sei (woraufhin unser Familienvater und zukünftiger Welpenbesitzer dem Plötzlichen Herztod nahe war), die Abfertigung lebender Tiere, insbesondere Welpen, aber überall Vorrang hätte und man nirgendwo zu warten bräuchte.

Von der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen um eine Samstags-Einfuhr überwältigt, setzte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer alles auf eine Karte: Er beschloss, die freundliche Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen anzurufen, um sich nach dem Stand der Einfuhrgenehmigung zu erkundigen. Falls er hier ebenfalls einen abschlägigen Bescheid erhielte, hätte dies das Ende der Funktionstüchtigkeit seiner ohnehin angegriffenen Koronargefäße bedeutet ...

Aber es kam anders: Die wirklich angenehme Sachbearbeiterin hatte den Vorgang fast abgeschlossen. Die erforderliche Genehmigung der für den zukünftigen Welpen-Wohnort zuständigen Veterinär-Behörde in Aschaffenburg lag ihr bereits vor, der Vorgang muss nur noch in die Kanzlei, um die Gebührenrechnung zu erstellen, ist bestimmt morgen wieder hier und geht dann raus.

Na also, dachte unser Familienvater und zukünftiger Welpenbesitzer, geht doch!

Um sein Glück nicht zu strapazieren, verzichtete er darauf, den störrischen Herr Dr. Soundso, also des am Welpen-Einfuhr-Samstag diensthabenden Veterinärs des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzurufen und zu einem Duell herauszufordern.

Vielmehr beschloss der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer, dem Herrn zu schreiben. Höflich, sehr nett, verständnisvoll, kurzerhand also schleimig formulierte er eine eMail, um ihn doch noch umzustimmen und für die Vet-Abnahme eines Golden-Welpen am Samstag zu begeistern.

Es geschahen gleich zwei Dinge, mit denen der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer jetzt nicht gerechnet hatte. Erstens: Die Mail ging raus und kam nicht mehr zurück. Zweitens: Es kam keine Antwort.

Teil 3

Tja, die Tage gingen ins Land und nur wenig geschah. Der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer surfte auf der Golden-Homepage herum und schaute sich Bilder an, tauschte Mails mit den Züchtern aus und wartete, dass etwas passieren würde ...

Dann kam sie. Die eMail mit der Antwort von Herrn Dr. Sowieso, Veterinär des Landkreises Lörrach, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung auf die Anfrage, ob er die Vet-Abnahme eines Golden-Welpen an einem dienstfreien Samstag übernehmen würde. Seine Antwort war ebenso kurz wie negativ: "... leider kann ich den Termin am Samstag nicht bestätigen."

Also gut, dann muss die Einfuhr eben am Freitag erfolgen. Eigentlich nicht so schlimm, dachte sich der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer, dann ist der Hund einen Tag früher da.

Noch am vergangenen Montag hatte die wirklich angenehme Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen den Vorgang fast abgeschlossen. Die erforderliche Genehmigung der für den zukünftigen Welpen-Wohnort zuständigen Veterinär-Behörde in Aschaffenburg lag ihr bereits vor, der Vorgang musste nur noch seine Gebührenrechnung bekommen. Der Bescheid sollte am Mittwoch eigentlich da sein.

Er war am Mittwoch nicht da.

Er war am Donnerstag nicht da.

Er war auch am Freitag nicht da.

Da wurde unser Familienvater und zukünftiger Welpenbesitzer und vor allem auch die Hausfrau, Mutter und gelegentliche Aushilfe in einem Immobilienbüro und zukünftige Welpenbesitzerin nervös. Ständig fragte sie ihn, wo denn die Einfuhrgenehmigung bliebe, was, wenn sie nicht käme, was kann man denn da machen, kannst du nicht mal eine Mail schreiben. Oder anrufen.

Also versuchte der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer am Freitag die wirklich angenehme Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen anzurufen, um sich nach dem Verbleib der Tierseuchenrechtlichen Genehmigung zur nicht-gewerblichen Einfuhr von Hunden, Hauskatzen und Frettchen aus den in Anhang II Teil B Abschnitt 2 oder Teil C der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 genannten Drittländern zu erkundigen.

Sie ging nicht ans Telefon.

Wahrscheinlich hatte sie Feierabend.

Also bekam sie eine Mail.

Am Samstag Morgen schaute der Familienvater und zukünftige Welpenbesitzer in den Briefkasten und was fand er vor? Richtig, die Tierseuchenrechtliche Genehmigung zur nicht-gewerblichen Einfuhr von Hunden, Hauskatzen und Frettchen aus den in Anhang II Teil B Abschnitt 2 oder Teil C der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 genannten Drittländern, ausgefertigt von der wirklich angenehmen Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums in Freiburg Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen.

Und mehr noch, sie hatte gleich einen Gebührenbescheid über dreißg Euro mitgeschickt. Aber das störte den Familienvater und zukünftigen Welpenbesitzer und die Hausfrau, Mutter und gelegentliche Aushilfe in einem Immobilienbüro und zukünftige Welpenbesitzerin nicht mehr, Hauptsache war, dass sie das ersehnte Papier endlich in den Händen hielten.

Am Freitag waren die Welpen geimpft und gechippt (also mit einem Transponderchip zur Identifizierung versehen) worden. Der Tierarzt hatte gleich die erforderlichen Bescheinigungen gemacht und diese sollen am kommenden Montag beim Schweizer Kantonalen Veterinärdienst bestätigt werden.

Man wird sehen ...

Teil 4

An der Grenze lief alles glatt, aber natürlich wäre es nicht der Familienvater und jetzige Welpenbesitzer, wenn es nicht doch eine kleine Komplikation gegeben hätte:

Die Veterinärin überprüfte den ganzen Papierkram und war zufrieden. Sie fertigte eine größere Anzahl Kopien an, außerdem musste der Familienvater und jetzige Welpenbesitzer noch ein GVDE (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) ausfüllen, was ihm nach dem vorangegangenen Training aber keine weiteren Probleme bereitete.

Die Veterinärin sortierte die Unterlagen, heftete sie zusammen, versah das Bündel mit einer beeindruckenden Anzahl offizieller Stempel und gab dem Familienvater und jetzigen Welpenbesitzer seine Ausfertigung. Damit gingen sie wieder zurück zum Zoll, um dort die Versteuerung vorzunehmen.

Der Oberzollbeamte (alle waren übrigens sehr nett und Jamie wickelte sie alle um den kleinen Finger) sah sich Jamie an und meinte:

"Und das ist ein Jack Russell?!?"

Der Familienvater und jetzige Welpenbesitzer war überrascht und fragte:

"Jack Russell? Äh, nein, das ist ein Golden Retriever - glauben wir jedenfalls."

Er wieder, mit Blick auf die Unterlagen: "Nein, also, dann stimmt hier etwas nicht!"

Der Familienvater und jetzige Welpenbesitzer sah nach und tatsächlich, die Veterinärin hatte einen Teil seiner Unterlagen zuoberst, darunter aber die Einfuhrgenehmgung eines Mannes aus Würzburg geheftet, der eben einen Jack Russell importiert hatte ...

Der Familienvater und jetzige Welpenbesitzer marschierte also wieder zurück zur Veterinärin, um das in Ordnung bringen zu lassen, was dann auch klappte.

Nun stand der ordnungsgemäßen Einfuhr des Welpen nichts mehr im Wege. Da der Kaufpreis des Welpen die Freigrenze von 175,- EUR (wenn auch geringfügig ;-) überstiegen hatte, war natürlich noch die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, welche den Kaufpreis um glatt 19% erhöhte. Aber auch das sollte uns nicht hindern, mit Jamie endlich die Reise in ihre neue Heimat fortzusetzen.

Die Moral von der Geschichte:

Versuche niemals, insbesondere bei einem schwachen Nervenkostüm, einen Welpen von der Schweiz nach Deutschland ...

Nein, das wäre nicht gerecht. Ich muss wirklich sagen, dass alle Beamten, Sachbearbeiter, Referatsleiter, (die Aufzählung schließt selbstverständlich die weiblichen Beteiligten mit ein) ausgesprochen freundlich, höflich und hilfsbereit waren!

Außerdem wird demnächst die Schweiz in dieser Hinsicht den EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt, dann ist das ganze Theater ohnedies hinfällig.